Zur Finanzierung des "bewaffneten Kampfes" forderten die Funktionäre der DHKP-C von in Deutschland lebenden Landsleuten sogenannte "Spenden", bei deren Eintreibung "vor Gewaltanwendung bis hin zur physischen Vernichtung" nicht zurückgeschreckt werde. Mit Verfügung vom 6. August 1998 habe das deutsche Bundesministerium des Innern die DHKP-C (als Ersatzorganisation der am 27. Januar 1983 bereits verbotenen ursprünglichen Devrimci Sol) für illegal erklärt. c) Zwischen dem 21. März und 27. April 1995 hätten Agenten der DHKP-C in Gelsenkirchen, Berlin, Köln, Erlenbach/Main, Duisburg, Hamburg, Ditzingen und Backnang Brandanschläge verübt.