Bank an die BAK IV wendet, ist er nicht beschwerdelegitimiert (vgl. E. 2f). Im Übrigen würde auch sein Vorbringen, aus dem fraglichen Schreiben könne ein "falscher Eindruck" (bezüglich der wirtschaftlichen Berechtigung an der Firma C.________) entstehen, nicht zu einem Rechtshilfehindernis führen. Aus den vorstehenden Erwägungen 3 - 6 ergibt sich, dass auch die Weiterleitung von Kontenunterlagen der Firma C.________ und des P.________ Trust zulässig ist. Daher braucht (entgegen seinem Eventualbegehren) nicht geprüft zu werden, inwiefern der Beschwerdeführer an diesen Gesellschaften wirtschaftlich berechtigt und damit beschwerdelegitimiert ist (vgl. E. 2d - e).