Dies um so weniger, als der Beschwerdeführer ausdrücklich geltend macht, er sei an der Firma C.________ und am P.________ Trust wirtschaftlich berechtigt gewesen, und jedenfalls einräumt, bei seiner gerichtlichen Zeugenaussage, wonach er "persönlich kein Geld erhalten" habe, handle es sich um einen "zugegebenermassen formellen Standpunkt", der "aus steuerlichen Gründen" erfolgt sei. Ob sich gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung eine Anklageerhebung wegen falscher Zeugenaussage oder Teilnahme an Korruptionsdelikten rechtfertigen könnte, wird durch die zuständigen spanischen Behörden zu beurteilen sein.