im Fall A.________ Trust in die Hand zu bekommen", bzw. die ersuchende Behörde setze sich "für die Interessen Z.________s ein". Dass nicht nur die Strafjustizbehörden des ersuchenden Staates sondern auch die von einer mutmasslich falschen Zeugenaussage betroffene Partei ein Interesse an der Abklärung der genannten Verdachtsgründe haben könnte, liegt in der Natur der Sache und lässt die Rechtshilfe nicht als unzulässig erscheinen. cc) Der Beschwerdeführer macht geltend, das Rechtshilfeersuchen sei "in sich widersprüchlich". "Einerseits" werde "behauptet, dass gemäss der Anzeigeerstatterin der Beschwerdeführer und Herr X.______