Die Frage, ob die inkriminierte Aussage für die Verurteilung eines Dritten kausal erschiene oder nicht, ist daher unerheblich. bb) Nachdem die spanischen Behörden unbestrittenermassen ein Strafuntersuchungsverfahren gegen die Angeschuldigten wegen falscher Zeugenaussage und Teilnahme an Bestechungsdelikten eröffnet haben, ist auch die Sachdarstellung des Beschwerdeführers unbehelflich, die Strafanzeige von Frau Z.________ gegen die Angeschuldigten habe "einzig den Zweck" verfolgt, "vermeintlich für relevant erachtete Beweismittel für die Verteidigung von Z.________ im Fall A.__