un trafic d'influences"). Der Beschwerdeführer räumt ausdrücklich ein, er habe "in aller Offenheit - bereits gegenüber dem erstinstanzlichen Gericht in Spanien - erklärt (...), dass die Zahlung von ESP 600 Mio. eine Entschädigung für geleistete Dienste" dargestellt habe, "nämlich die Vermittlung von privaten Investoren für ein Anlageprojekt". Er habe "sich lediglich aus steuerlichen Gründen auf den zugegebenermassen formellen Standpunkt gestellt, dass er persönlich kein Geld erhalten habe" (Beschwerdeschrift, S. 25 Ziff.