Dieser habe am10. August 1990 ESP 600 Mio. auf ein Konto des A.________ Trust (Kingstown/St. Vincent) bei der D.________ Bank (Zürich) überwiesen. Der Beschwerdeführer und X.________ werden verdächtigt, bezüglich des Zweckes und der Verwendung dieser Zahlung falsche Zeugenaussagen gemacht zu haben. Ausserdem bestehe der Verdacht, dass ein Teil des überwiesenen Betrages, auf den die Angeschuldigten Zugriff gehabt hätten, für die Zahlung von Bestechungsgeldern verwendet worden sei ("sans omettre qu'une partie des ses possibles paiements ont été probablement destinés à un trafic d'influences").