Einerseits wird auf Seite 10 (Ziff. 18) der Beschwerdeschrift ausgeführt: "Der Beschwerdeführer insistiert, dass er der wirtschaftlich Berechtigte an der Firma C.________ war". Anderseits heisst es kurz zuvor auf der gleichen Seite (Ziff. 17): "Wie nachfolgend noch gezeigt (...), war der Beschwerdeführer während der fraglichen Zeit nicht der wirtschaftlich Berechtigte an der Firma C.________". f) Soweit die Beschwerde sich nicht gegen die Weiterleitung von Kontenunterlagen der Firma C.________ und des P.________ Trust richtet, ist der Beschwerdeführer zur Anfechtung der angeordneten Rechtshilfemassnahmen nicht legitimiert.