Von den Rechtshilfemassnahmen direkt betroffen sind die Kontoinhaber, nämlich die Firma C.________ sowie der A.________ Trust und der P.________ Trust. Der Beschwerdeführer macht jedoch sinngemäss geltend, er sei an der Firma C.________ und am P.________ Trust wirtschaftlich berechtigt. Die beiden Gesellschaften seien mittlerweile aufgelöst worden und daher nicht mehr selbständig handlungsfähig. Die Ausführungen des Beschwerdeführers zur wirtschaftlichen Berechtigung an der Firma C.________ sind allerdings widersprüchlich. Einerseits wird auf Seite 10 (Ziff.