Von den Rechtshilfemassnahmen direkt betroffen sindn eben der D. ________ Bank lediglich deren Kunden und Kontoinhaber, nämlich die Firma C.________ sowie der A.________Trust und der P.________ Trust. Der Beschwerdeführer macht indessen geltend, als Angeschuldigter im spanischen Strafverfahren müsse er "legitimiert sein, die Schlussverfügung anzufechten, um den falschen Eindruck, der sich aus den zur Übermittlung vorgesehenen Unterlagen" ergebe, "zu korrigieren bzw. zu verhindern, dass Unterlagen mit den falschen Informationen herausgegeben werden". aa)