Der Beschwerdeführer wendet im Wesentlichen ein, er sei Adressat der Schlussverfügung und Angeschuldigter im spanischen Strafverfahren. Er müsse "legitimiert sein, die Schlussverfügung anzufechten, um den falschen Eindruck, der sich aus den zur Übermittlung vorgesehenen Unterlagen" ergebe, "zu korrigieren bzw. zu verhindern, dass Unterlagen mit den falschen Informationen herausgegeben werden". In dem zur Herausgabe vorgesehenen Schreiben eines Rechtsanwaltes vom 18. Juli 1997 werde fälschlich "vermutet", dass der Beschwerdeführer an der Firma C.________ wirtschaftlich berechtigt gewesen sei.