Darin wurde dem Rechtshilfeersuchen entsprochen und die Herausgabe von zahlreichen Dokumenten an die ersuchende Behörde verfügt, darunter Unterlagen eines Kontos der Firma C.________ (Panama) bei der D.________ Bank. Von den Rechtshilfemassnahmen betroffen sind neben der D.________ Bank und der Firma C.________ namentlich der A.________Trust und der P.________ Trust (Kingstown/St. Vincent). D.-Auf einen von X.________ gegen die Schlussverfügung der BAK IV erhobenen Rekurs trat das Obergericht (III. Strafkammer) des Kantons Zürich mit Beschluss vom 5. November 1999 mangels Beschwerdelegitimation nicht ein. E.-Dagegen gelangte X.__