__, falsch ausgesagt. Dieser habe am 10. August 1990 ESP 600 Mio. (mehr als CHF 8,2 Mio. ) auf ein Konto des A.________Trust (Kingstown/St. Vincent) bei der D.________ Bank (Zürich) überwiesen. X.________ und Y._________ werden verdächtigt, bezüglich des Zweckes und der Verwendung dieser Zahlung falsche Zeugenaussagen gemacht zu haben. B.- Mit Rechtshilfebegehren vom 30. Mai 1997 ersuchten die spanischen Behörden um Rechtshilfe zur Aufklärung des Verbleibes der genannten ESP 600 Mio. Insbesondere wurde um Kontenerhebungen bei der D.________ Bank in Zürich gebeten. Am 25. Juni 1997 erliess die Bezirksanwaltschaft IV für den Kanton Zürich (BAK IV) eine Eintretensverfügung.