Beim angefochtenen Urteil des Verwaltungsgerichts handelt es sich um einen kantonal letztinstanzlichen Entscheid, der in Anwendung von eidgenössischem wie auch von kantonalem Recht ergangen ist. Aus den Ausführungen in dem als "Verwaltungsgerichts-Beschwerde" bezeichneten Rechtsmittel geht nicht klar hervor, bezüglich welcher Erwägungen und aus welchen Gründen der Beschwerdeführer den Entscheid des Verwaltungsgerichts anfechten will. Es ist daher zunächst zu prüfen, in welchem Verfahren die geltend gemachten Rügen zu beurteilen sind. b)