Mit Eingabe vom 14. Dezember 1999 an das Bundesgericht führt Andreas Burkart Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen dieses Urteil und beantragt dessen Aufhebung. Er macht geltend, der Entscheid des Verwaltungsgerichts sei unverhältnismässig und verletze den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Die rechtswidrig erstellten Bauten seien nachträglich zu bewilligen. Da das Grundstück seit etwa einem Jahr landwirtschaftlich genutzt werde, sei für die Tiefgarage, den Drainagegraben und die Brücke keine Ausnahmebewilligung mehr erforderlich. Ausserdem beantragt Andreas Burkart die Durchführung eines Augenscheins. D.- Die Gemeinde Rain schliesst auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.