Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft, da Andreas Burkart eine dagegen erhobene kantonale Verwaltungsgerichtsbeschwerde wieder zurückzog. B.- Gegen die vom Gemeinderat von Rain erlassenen Wiederherstellungsverfügungen führte Andreas Burkart kantonale Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern sistierte die beiden Verfahren bis zum Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Luzern über eine nachträgliche forstliche Näherbaubewilligung.