Anlässlich eines Augenscheins stellte der Gemeinderat verschiedene Überschreitungen der Bewilligung fest. In der Folge ersuchte Andreas Burkart um die nachträgliche Bewilligung eines künstlichen Wassergrabens (Drainagegraben), einer Brücke sowie eines Teils der Tiefgarage. Da diese Bauten teilweise in der Landwirtschaftszone liegen, wurde das Gesuch durch das kantonale Raumplanungsamt beurteilt. Dieses verweigerte die nachgesuchte Ausnahmebewilligung mit Verfügung vom 16. Januar 1997. Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft, da Andreas Burkart eine dagegen erhobene kantonale Verwaltungsgerichtsbeschwerde wieder zurückzog.