Der Gemeinderat von Rain erteilte Andreas Burkart am 29. Oktober 1993 die Bewilligung für den Bau eines schlossartigen Dreifamilienhauses auf der in der Bauzone gelegenen, an die Landwirtschaftszone sowie an den Wald grenzenden Parzelle GB Rain Nr. 588. Dabei erlaubte er die Erschliessung der Baustelle über die vorbestehende Güterstrasse und ordnete zugleich an, ein allfälliger Ausbau der Güterstrasse müsse nach Abschluss der Bauarbeiten wieder rückgängig gemacht werden. Anlässlich eines Augenscheins stellte der Gemeinderat verschiedene Überschreitungen der Bewilligung fest.