Das EJPD stellt nicht in Abrede, dass in der zweiten Spielphase die Geschicklichkeit des Spielers darüber entscheidet, ob der Gewinn realisiert wird oder nicht. Ausschlaggebend für das Verbot war vielmehr die Tatsache, dass in der ersten Spielphase allein aufgrund des Zufalls der mögliche Gewinn festgelegt wird und dass dieser "Gewinn" in 87 % der Spiele einem Verlust von mindestens 90 % des Einsatzes entspricht. Dies wiederum wird auch von der Beschwerdeführerin nicht bestritten. Es steht somit fest, dass - ausschliesslich zufallsgesteuert - in 87 % der Spiele ein Verlust eintritt.