GSAV erübrigt sich daher. 3.- a) Das Departement führte in der angefochtenen Verfügung aus, beim Geldspielautomaten Snapspot 20N Quick entscheide in einer ersten Spielphase der Zufall (Zufallsgenerator bzw. Software des Gerätes), ob beim betreffenden Spiel überhaupt ein Gewinn in Aussicht gestellt werde. In dieser Phase habe die Geschicklichkeit des Spielers keinen Einfluss auf einen eventuellen Gewinn und auf dessen Höhe.