Die Beschwerdeführerin bestreitet diese Darstellung im Grunde nicht. Sie führt in ihrer Beschwerde lediglich aus, nach der ersten Phase, in welcher ein Zufallsgenerator entscheide, mit welchem Einsatz der Spieler mit der Geschicklichkeitsprüfung beginnen könne, habe es der Spieler im weiteren Verlauf selber und ausschliesslich aufgrund seiner Geschicklichkeit in der Hand, den Ausgang des Spiels zu bestimmen. Der Geschicklichkeit komme damit die absolut entscheidende Rolle zu. Der Zufall spiele für den Spielausgang keine entscheidende Rolle.