Die staatsrechtlichen Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2.- Für das Verfahren 1P.298/1999 werden keine Gerichtskosten erhoben. 3.- Die Gerichtsgebühr von Fr. 3'000. -- für das Verfahren 1A.256/1999 wird den Beschwerdeführern Luzi Aliesch- Pleisch, Arnold Steiner-Flütsch, Andrea Brembilla, Andreas Flütsch-Willi, Ursula Meier-Flütsch, Christian Thöny-Luck, Edith Meier, Andreas Egli-Ladner und Felix Flütsch zur Bezahlung auferlegt. 4.- Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, der Regierung und dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Kammer 4, sowie dem Bundesamt für Raumplanung schriftlich mitgeteilt. ______________ Lausanne, 12. April 2000