und 1P.298/1999 Gemeinde St. Antönien, Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Andrea Brüesch, Werkstrasse 2, Chur, gegen RegierungdesKantons Graubünden, betreffend Gemeindeautonomie (Nichtgenehmigung der Ortsplanungsrevision), hat sich ergeben: A.- An den Gemeindeversammlungen vom 10. Oktober 1997 und 18. Dezember 1998 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde St. Antönien eine neue Ortsplanung mit namentlich dreizehn neuen Punktbauzonen innerhalb der Landwirtschaftszone, die jeweils neben einem bestehenden landwirtschaftlichen Heimwesen liegen und in denen gemäss Art.