Die kantonalen Behörden behaupten nicht, der Getötete habe sich an gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Drogenhändlerclans beteiligt. Ebenso wenig wird ihm vorgeworfen, er habe sich als Drogenhändler betätigt. Das Mitverschulden wird vielmehr auf folgende Gesichtspunkte gestützt: Wie sich aus den polizeilichen Akten ergebe, sei der Betroffene kurze Zeit vor seiner Tötung illegal in die Schweiz eingereist. Danach habe er sich in Zürich aufgehalten. Beim Tatort habe es sich "um einen Drogenumschlagplatz (offene Drogenszene)" gehandelt.