(geboren 1988) bei der Direktion der Justiz des Kantons Zürich ein Opferhilfegesuch um Ausrichtung von Entschädigung und Genugtuung. B.-Nach Abschluss der Strafuntersuchung, welche (infolge unbekannter Täterschaft) am 16. Juni 1997 mit einer Einstellungs- und Sistierungsverfügung endete, erliess die Direktion der Justiz des Kantons Zürich (Abteilung Opferhilfe) am 10. November 1997 ihren Entscheid über das Opferhilfegesuch. Das Entschädigungsbegehren wurde im Betrag von Fr. 855. 40 (Sargtransportkosten) gutgeheissen und im Mehrbetrag abgewiesen. Auf eine Rückforderung eines zur Schadensdeckung bereits geleisteten Vorschusses von Fr. 2'500. -- wurde verzichtet.