Die Gerichtsgebühr von Fr. 4'000. -- wird der Beschwerdeführerin auferlegt. 3.- Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Kantonalen Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte, der Anklagekammer des Kantons St. Gallen und dem Bundesamt für Polizeiwesen schriftlich mitgeteilt. ______________ Lausanne, 17. März 2000 Im Namen der I. öffentlichrechtlichen Abteilung des SCHWEIZERISCHEN BUNDESGERICHTS Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: