Auf Grund der im Rechtshilfeersuchen genannten Überweisung von US$ 25'000. -- besteht der Verdacht, dass auch das Konto der Beschwerdeführerin bei der Anker Bank zur Abwicklung dieser Transaktionen benutzt wurde. Da sich dieser Verdacht nicht nur auf die den aserbaidschanischen Behörden bereits bekannte Überweisung, sondern auch auf weitere, ihnen noch unbekannte Zahlungen erstreckt, sind ihnen alle Unterlagen über das fragliche Bankkonto für die Jahre 1996 und 1997 herauszugeben.