und seinen Komplizen vorgeworfenen Delikte überhaupt. Sie ersuchen denn auch um Auskünfte über alle in den Jahren 1996 und 1997 vorgenommenen Geldtransaktionen, an denen die Scheinfirmen "Jeyhun-5" und "Kompos" beteiligt sein könnten. Auf Grund der im Rechtshilfeersuchen genannten Überweisung von US$ 25'000. -- besteht der Verdacht, dass auch das Konto der Beschwerdeführerin bei der Anker Bank zur Abwicklung dieser Transaktionen benutzt wurde.