Wie aus dem Rechthilfebegehren hervorgeht, untersucht die Staatsanwaltschaft der Republik Aserbaidschan die Veruntreuung staatlicher Gelder in grösserem Umfang. Sie erwähnt ausdrücklich 18 Überweisungen, bei denen der Verdacht besteht, sie seien unzulässigerweise aus aserbaidschanischen Geldressourcen erfolgt. Auch wenn die Addition der einzelnen aufgeführten Beträge die im Ersuchen genannte Gesamtsumme von US$ 751'633. -- ergibt, kann aus dieser Tatsache entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin nicht geschlossen werden, die Staatsanwaltschaft untersuche nur gerade die 18 genannten Überweisungen.