Auch wenn daraus hervorgeht, dass die Überweisung die Gegenleistung für bestellte elektrische Küchengeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen etc. ) und Waschmaschinen ist, widerlegt dies die Sachverhaltsdarstellung im Rechtshilfeersuchen nicht. Es wird darin nicht behauptet, dass die Beschwerdeführerin den Betrag von US$ 25'000. -- unrechtmässig erhalten habe, sondern allein, dass diese Geldsumme zuvor von X.________ und weiteren Personen veruntreut worden und später auf das Konto der Beschwerdeführerin geflossen sei. Die kantonalen Behörden haben daher zu Recht auf die Darstellung im Rechtshilfeersuchen abgestellt.