Die Beschwerdeführerin legt wohl eingehend dar, aus welchem Grund der im Rechtshilfebegehren genannte Betrag von US$ 25'000. -- auf ihr Konto bei der Anker Bank überwiesen und wie dieser Betrag weiter verwendet wurde. Auch wenn daraus hervorgeht, dass die Überweisung die Gegenleistung für bestellte elektrische Küchengeräte (Kühlschränke, Gefriertruhen etc. ) und Waschmaschinen ist, widerlegt dies die Sachverhaltsdarstellung im Rechtshilfeersuchen nicht.