Ferner seien sämtliche erhobenen Unterlagen der Beschwerdeführerin zurückzugeben und es sei die Sperre des Kontos Nr. 1............... aufzuheben. Die Beschwerdeführerin stellt zudem mehrere Eventualanträge. Der Kantonale Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte ersucht um Abweisung der Beschwerde. Das Bundesamt für Polizeiwesen beantragt die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Anklagekammer hat auf eine Vernehmlassung verzichtet. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: 1.- Zwischen der Republik Aserbaidschan und der Schweiz besteht kein Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen.