Im Übrigen wies sie das Rechtsmittel ab und gewährte die Rechtshilfe unter einem näher umschriebenen Spezialitätsvorbehalt. B.- Die S.________ Corporation hat gegen den Entscheid der Anklagekammer vom 6. Juli 1999 eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben. Sie beantragt, es sei der angefochtene Entscheid zusammen mit den zuvor in dieser Sache ergangenen Verfügungen des Untersuchungsrichters aufzuheben und das Rechtshilfeersuchen der aserbaidschanischen Behörden abzuweisen. Ferner seien sämtliche erhobenen Unterlagen der Beschwerdeführerin zurückzugeben und es sei die Sperre des Kontos Nr. 1............... aufzuheben.