So hat das genannte Urteil die Verurteilung von Y.________ und weiteren Beteiligten zum Gegenstand, während die Rechtshilfe für das Verfahren gegen X.________ und Mitbeteiligte verlangt wird. Es wird Sache des Bundesamts für Polizeiwesen sein, sich vor der Herausgabe der Unterlagen bei den aserbaidschanischen Behörden über das Fortbestehen ihres Interesses an der Rechtshilfe zu erkundigen, falls in dieser Hinsicht ernsthafte Zweifel bestehen sollten. c) Die übrigen Voraussetzungen zur Beschwerdeführung sind erfüllt. Auf das Rechtsmittel ist daher mit den vorstehend gemachten Vorbehalten einzutreten.