bei der Kantonspolizei Luzern Strafanzeige, da er in der Nacht zuvor zusammengeschlagen und beraubt worden sei. Für das in der Folge eröffnete Strafuntersuchungsverfahren bewilligte das Amtsstatthalteramt Luzern mit Verfügung vom 19. Juni 1997 das Gesuch B.________ um unentgeltliche Rechtspflege, und es ernannte Rechtsanwalt Peter Wicki zum unentgeltlichen Rechtsbeistand. B.- Am 15. März 1999 stellte B.________ beim Sozialamt des Kantons Luzern ein Opferhilfegesuch (gemäss Art. 11 ff. OHG) um Entschädigung in der Höhe von Fr. 2'500. -- und Genugtuung von Fr. 10'000. --. Zugleich ersuchte er auch für das Opferhilfeverfahren um unentgeltliche Rechtsverbeiständung.