Dieser Betrachtung stehen auch die genannten Bundesgerichtsentscheide vom 23. Februar 1999 nicht entgegen. In diesen Entscheiden war einzig die - im vorliegenden Fall nicht umstrittene - Frage zu entscheiden, ob der Erlass der Geldspielautomatenverordnung in die Kompetenz der Kantone eingreife. Hingegen standen weder die Vereinbarkeit der darin enthaltenen Übergangsregelung mit verfassungsmässigen Rechten und dem Vertrauensschutz Privater noch die Anwendung dieser Übergangsregelungen auf einen konkreten Fall zur Diskussion ( BGE 125 II 152 E. 3 S. 160 und E. 5 S. 165, nicht veröffentlichtes Urteil i.S. Kanton Obwalden, E. 2 und E. 6). Im nicht publizierten Urteil vom 24. November 1999 i.S.