Die gemäss Art. 110 OG zur Vernehmlassung eingeladene Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern beantragte am 27. Oktober 1999 die Gutheissung der Beschwerde. - Im zweiten Schriftenwechsel hielten die CTS und das EJPD an ihren Anträgen fest. G.- Mit Instruktionsverfügung vom 2. Februar 2000 forderte das Bundesgericht das EJPD auf, den Beschluss des Bundesrates über die ausserordentliche Bekanntmachung der Geldspielautomatenverordnung einzureichen. Die Schweizerische Bundeskanzlei kam diesem Ersuchen am 18. Februar 2000 nach. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: