3. eventualiter: Für den Fall, dass das Rechtsbegehren gemäss Ziffer 2 abgewiesen wird, sei festzustellen, a) dass die Homologation der 72 der Beschwerdeführerin im Jahr 1995 bewilligten, aber durch diese im April 1998 noch nicht in Betrieb genommenen Geldspielautomaten mit der Verordnung vom 22. April 1998 nicht entfallen ist und b) dass die CTS deshalb berechtigt ist, insgesamt 200 Geldspielautomaten in der Liegenschaft Casino Palace, Biel, zu betreiben. " F.- Das EJPD stellte mit Vernehmlassung vom 14. Oktober 1999 den Antrag, die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die gemäss Art.