Weitergehend wird das Begehren abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das EJPD stellt fest, dass die ursprünglich erteilten Homologationen für die 72 Geldspielautomaten im Kursaal Biel, die am 22. April 1998 nicht in Betrieb waren, ihre Gültigkeit verloren haben. " Zur Begründung dieser Verfügung erwog das EJPD, dass kantonale Bewilligungen für den Betrieb von Geldspielautomaten nur bei Vorliegen einer entsprechenden Homologation erteilt werden könnten. Das EJPD sei für den Bereich der Homologation zuständig, die Kantone für die Erteilung der Betriebsbewilligungen von (homologierten) Geldspielautomaten bzw. für den übrigen Vollzug.