Die CTS ersuchte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 10. Juni 1999 um Erlass einer Feststellungsverfügung. Sie beantragte die Feststellung, dass der Regierungsrat des Kantons Bern zur Bestätigung der Bewilligung für den Betrieb von 200 Geldspielautomaten in der Liegenschaft "Casino Palace" zuständig, dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen und die Zulässigkeit des Betriebs aller 200 Automaten damit für alle Beteiligten verbindlich bestätigt sei. Im Eventualbegehren ersuchte die CTS die zuständige Stelle des EJPD um die Bewilligung zum Betrieb von insgesamt 200 Geldspielautomaten.