GSAV keine weiteren Automaten in Betrieb genommen werden. Die CTS reichte daraufhin am 15. Mai 1998 beim Bundesamt für Polizeiwesen das Gesuch ein, es sei ihr auf den 29. Mai 1998 die Eröffnung und der Betrieb des "Casino Palace" mit 200 Geldspielautomaten zu gestatten; insbesondere sei ihr die Inbetriebnahme der zusätzlichen 72 Geldspielautomaten zu bewilligen. Das Bundesamt für Polizeiwesen überwies das Gesuch am 26. Mai 1998 an die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern zur Behandlung. Es begründete dies damit, dass für den Vollzug der Geldspielautomatenverordnung die Kantone zuständig seien. Die CTS eröffnete den Betrieb des "Casino Palace" wie geplant am 29. Mai