Der Regierungsrat erteilte daher der CTS am 4. Juni 1997 die provisorische Bewilligung für den Betrieb von Geldspielapparaten in der Liegenschaft Plänkestrasse 28 in Biel. In der Folge nahm die CTS am Standort Plänkestrasse 28 den Spielbetrieb mit 128 Geldspielapparaten auf. B.- Am 22. April 1998 erliess der Bundesrat die Verordnung über die Geldspielautomaten (Geldspielautomatenverordnung, GSAV; SR 935. 522). Diese stützt sich auf Art. 102 Ziff. 5 aBV sowie die Art. 1 - 3 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1929 über die Spielbanken (Spielbankengesetz, SBG; SR 935. 52).