diese Genehmigung wurde vom Bundesrat am 9. Mai 1996 erteilt. Die regierungsrätliche Bewilligung enthielt die weitere Auflage, dass die Geldspielautomaten vor Inbetriebnahme durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (im Folgenden: EJPD bzw. Departement) typengeprüft und zugelassen werden müssten. Der Neubau des vorgesehenen "Casino Palace" an der Wyttenbachstrasse verzögerte sich durch eine Referendumsabstimmung und eine baurechtliche Einsprache. Der Regierungsrat erteilte daher der CTS am 4. Juni 1997 die provisorische Bewilligung für den Betrieb von Geldspielapparaten in der Liegenschaft Plänkestrasse 28 in Biel.