A.- Der Regierungsrat des Kantons Bern erteilte der CTS - Congrès, Tourisme et Sport SA, Biel (im Folgenden: CTS), am 15. November 1995 gestützt auf das kantonale Gesetz vom 4. November 1992 über Handel und Industrie und die (damalige) kantonale Spielapparateverordnung vom 30. Mai 1990 unter Auflagen und Bedingungen die Bewilligung für den Betrieb von höchstens 200 Geldspielautomaten in der Liegenschaft Palace, Wyttenbachstrasse 2, in Biel. Die Gültigkeit der Bewilligung war suspensiv bedingt durch die bundesrätliche Genehmigung der gleichentags erteilten Bewilligung zum Betrieb des Boulespiels; diese Genehmigung wurde vom Bundesrat am 9. Mai 1996 erteilt.