dd) Feuchtigkeits- und Moorgebiete können auch durch Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts gefährdet werden. Das Verwaltungsgericht hat sich mit diesem Aspekt auseinandergesetzt und ist gestützt auf den Raumplanungsbericht Loren zum Ergebnis gekommen, der im Gestaltungsplan vorgesehene Trenngürtel sei ausreichend. Die Beschwerdeführer machen nicht substantiiert geltend, die dieser Beurteilung zugrunde liegende Sachverhaltsfeststellung sei offensichtlich unrichtig oder unvollständig, sondern begnügen sich, in allgemeiner Weise die vorliegenden Untersuchungen anzuzweifeln.