Sie kann aber die bundesrechtliche Umschreibung präzisieren, soweit diese unklar oder fehlerhaft ist. Insbesondere kann im kantonalen Verfahren, welches der Festlegung der genauen Grenzverlaufs dient, auch geprüft werden, ob die einzelnen Parzellen die materiellen Voraussetzungen erfüllen, um als Objekt von nationaler Bedeutung gelten zu können (Entscheid i.S. B. vom 29. November 1994, publ. in ZBl 97/1996 S. 122, E. 5a). cc) Vorliegend ergibt sich aus der in den Akten liegenden Fotodokumentation, dass der östliche Teil des Biotops Brandschänki mit Familiengärten, Kleintierweiden und Kleinbauten belegt ist.