Fraglich kann einzig sein, ob die Pufferzone um das Feuchtobjekt Brandschänki genügend gross ist und insbesondere, ob es zulässig ist, dass das überbaubare Gebiet östlich auf einer kurzen Strecke bis unmittelbar an das Biotop heranreicht. aa) Das Bundesrecht verlangt "ökologisch ausreichende" Pufferzonen, legt aber nicht näher fest, was darunter zu verstehen ist. Die naturwissenschaftliche Literatur unterscheidet hauptsächlich hydrologische Pufferzonen, Nährstoffpufferzonen sowie Pufferzonen gegen weitere Belastungen (Karin Marti/Regula Müller, Pufferzonen für Moorbiotope, BUWAL, Schriftenreihe Umwelt Nr. 213, Bern 1994, S. 5 ff.; Fahrländer, a.a.