Dass das Inkrafttreten des Planes durch verschiedene Rechtsmittelverfahren verzögert wurde, ist nicht der Gemeinde anzulasten und ändert nichts daran, dass diese ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Sobald der Gestaltungs- und der Quartierplan Loren in Kraft gesetzt worden sind, soll auch die kantonale Schutzverordnung "Schutz von Natur- und Landschaftsschutzgebieten mit überkommunaler Bedeutung in der Stadt Uster und einem Teilgebiet von Gossau" vom 10. Juni 1993 angepasst werden, um neu das Feuchtgebiet Brandschänki zu erfassen (vgl. Schreiben des Amtes für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, an die Stadt Uster vom 19. Oktober 1999). e)