Zweitens umfasst das Schutzobjekt gemäss Bundesinventar das kleinere Feuchtgebiet Brandschänki. Dieses liegt vollumfänglich innerhalb der Bauzone gemäss BZO. Im Gestaltungsplan wurde dieses Gebiet in die freizuhaltende Pufferzone eingewiesen. In seinem östlichsten Teil grenzt es auf einer Länge von ca. 30 Metern unmittelbar an das gemäss Gestaltungsplan überbaubare Gebiet (Zone G5) an. Auf einer abgewinkelten Länge von ca. 100 Metern im südlichen Teil ist es nur ca. 20 Meter vom überbaubaren Gebiet (G5 und G8) entfernt. d) Die im Gestaltungsplan enthaltene Pufferzone bezweckt, der Verpflichtung von Art. 3 Abs. 1 Flachmoorverordnung nachzukommen.