Indessen ist der Sachverhalt aufgrund des Schriftenwechsels im bundesgerichtlichen Verfahren liquid, so dass das Bundesgericht die sich stellenden Fragen selber beantworten kann. c) Im Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Anhang 1 Flachmoorverordnung) ist das nordwestlich der Loren liegende Glattenriet als Objekt 2190 aufgeführt. Nach dem Kartenausschnitt 1:25'000 gemäss Bundesinventar umfasst dieses Objekt zwei Teile: Der grössere Teil ist weitgehend identisch mit dem bereits kantonalrechtlich geschützten Naturschutzgebiet Werriker-/Glattenriet. Am südöstlichen Rand grenzt die Bauzone gemäss kommunaler BZO an den Rand dieses Gebiets.